Reformüberlegungen zum Besetzungsverfahren für Präsidentenstellen an oberen Landesgerichten in Nordrhein-Westfalen

Jürgen Lorse

Die Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz ist in Deutschland ausschließlich dem Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, folgt aber in der Wahrnehmung der interessierten Öffentlichkeit, den politisch hierzu ausgetragenen Kontroversen und als Ergebnis einer kritischen verwaltungsgerichtlichen Begleitung zunehmend Eigengesetzlichkeiten abseits des rechtsstaatlichen Weges. Die aktuellen Begleitumstände der Besetzung des Präsidentenamtes des OVG Münster haben nicht nur einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im nordrheinwestfälischen Landtag ins Leben gerufen, sondern grundsätzlich Veranlassung gegeben, im Rahmen einer Anhörung des Rechtsausschusses über neue Wege zur Besetzung derartiger Spitzenämter nachzudenken. Der Beitrag spiegelt die erbetene Stellungnahme des Verfassers hierzu wider und möchte zugleich damit Denkimpulse für eine breit angelegte rechtliche und gesellschaftspolitische Diskussion setzen.
Leseprobe


Anforderungen der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit für die Gestaltung des öffentlichen Dienstrechts

Dr. Torsten von Roetteken

Das in der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der RL 97/81/EG enthaltene Verbot, Teilzeitbeschäftigte in ihren Beschäftigungsbedingungen im Vergleich zu vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten schlechter zu behandeln, ist durch die Urteile des EuGH vom 29.7.2024 und das dort in Bezug genommene Urteil vom 19.10.2023 konkretisiert worden und muss danach auf jede einzelne Beschäftigungsbedingung gesondert bezogen werden. Die Auswirkungen dieser für die Mitgliedstaaten der EU nach Art. 267 Abs. 1 lit b AEUV verbindlichen Auslegung des Unionsrechts sind Gegenstand der nachfolgenden Darstellung.
Leseprobe


 

Jahresinhaltsverzeichnis 2024 online!

Download (PDF, 282 KB)