Dr. Torsten Schwan
Seit mehr als 25 Jahren werden wiederkehrend erhebliche Einschnitte in die Besoldung und Versorgung vorgenommen. Deren Vereinbarkeit mit dem Alimentationsprinzip ist für die weit überwiegende Anzahl von Rechtskreisen nach wie vor nicht abschließend geklärt. Das bundesverfassungsgerichtliche „Pflichtenheft“ nimmt nichtsdestotrotz regelmäßig einen 15-jährigen Betrachtungszeitraum in den Blick. Das aber kann zu statistischen Ausreißern führen, die gravierende Verzerrungen nach sich ziehen können. Ihr mögliches Vorliegen ist deshalb zu identifizieren, um sie dann im Rahmen der Gesamtbetrachtung und Gesamtabwägung jeweils hinreichend zu bereinigen.
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Von Beginn an gestaltete sich im Bundespolizeibereich das
Zusammenwirken der Personalvertretungen mit den jeweiligen
Dienststellen in Einsatzangelegenheiten problematisch und dies
wirkt bis in die heutige Zeit. Begünstigt wurde der Prozess dadurch,
dass Rechtsprechung und Kommentierung anfangs
divergent waren und die Streitpunkte erst durch ein Grundsatzurteil
des BVerwG in ruhigeres Fahrwasser gerieten. Nachfolgend soll
anhand ausgewählter Rechtsprechung am Beispiel der
Bundespolizei als personalstärkste Polizei der Bundesrepublik
dargestellt werden, wie sich die Positionen der Beteiligten in
personalvertretungsrechtlichen Grundsatzfragen im Verlauf der Zeit
veränderten.
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