Von der AfD bis zur Letzten Generation –
Zu den beamtenrechtlichen Grenzen einer Betätigung an den politischen Rändern

Prof. Dr. Harald Bretschneider, LL.M. (Cardiff) und Markus Peter, M.A.

Spätestens im Bundestagswahlkampf 2025, der seine Schatten hinsichtlich eines starken Abschneidens der AfD vorauswarf, mussten sich die Dienstherren mit der Frage auseinandersetzen, wie sie mit Beamten in den eigenen Reihen umgehen, die für diese Partei kandidieren. Dabei ist die dahinterstehende beamtenrechtliche Problemstellung nicht neu und keinesfalls auf eine Partei beschränkt. Aufgrund des beharrlichen Erstarkens der politischen Ränder und der Tatsache, dass die Verfassungsschutzämter darauf vermehrt mit sog. Einstufungen reagieren, scheint eine Befassung mit den beamtenrechtlichen Grenzen einer Betätigung an den politischen Rändern angebracht.
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Bevorzugung bestimmter Gruppen bei Einstellung und Beförderung – vereinbar mit dem Grundgesetz?

Prof. Dr. Norbert Ullrich und RDin Christiane Juny

Immer wieder flammen im politischen Raum Diskussionen auf, ob Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst bevorzugt werden sollen, womöglich sogar mittels Quotierungen. Die sich hieran anschließende juristische Debatte mit Blick auf das Verhältnis von Männern und Frauen und entsprechende Quoten scheint sich beruhigt zu haben. Dafür geben aber neuere politische Vorstöße Anlass zu Überlegungen, inwieweit die Förderung anderer Gruppen rechtlich zulässig ist. Dabei geht es vor allem um Personen mit Migrationshintergrund. So beabsichtigte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Jahr 2024, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen: “Die Vielfalt unseres Landes ist eine große Stärke. Jede und jeder Vierte in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte. Es wird Zeit, dass sich dies auch in der öffentlichen Verwaltung stärker widerspiegelt.“ Die damalige Staatsministerin Reem Alabali-Radovan ergänzte: „Nur 12 Prozent der Beschäftigten in der Bundesverwaltung haben einen Migrationshintergrund. In der Bevölkerung sind es doppelt so viele. Mit der Diversitätsstrategie soll der öffentliche Dienst Spiegelbild der Vielfalt unserer Gesellschaft werden.“ Im Bundesland Berlin gab es noch konkretere Pläne zur Einführung einer 35%igen Migrantenquote im öffentlichen Dienst. Und auch auf kommunaler Ebene (z.B. in Hannover) wurde über entsprechende Vorschläge gesprochen. Im Folgenden soll nicht die Frage beantwortet werden, inwieweit solche Vorhaben und deren Umsetzung politisch wünschenswert sind. Thema des Beitrags sind vielmehr ausschließlich die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen.
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Zum Stand der Reform des Laufbahnrechts

Ass. iur. Rocky Glaser, LL.M., LL.B. – Öffentliche Verwaltung

Das Laufbahnrecht unterliegt in einem größeren Umfang als das Dienstrecht im Übrigen äußeren Einflüssen und schon unter dieser Prämisse ständigem Reformdruck. Zu benennen ist beispielsweise der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst oder ein Wandel der Bildungslandschaft. In diesem Zusammenhang stellt der Föderalismus eine besondere Herausforderung dar. Tiefgreifende Reformen erfordern eine Revision des Dienstrechts in seiner Gesamtheit statt laufbahnrechtliche Insellösungen.
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