Statistische Ausreißer als Ursache gravierender Verzerrungen
– prozessuale Konsequenzen langer besoldungsrechtlicher Verfahrensdauern

Dr. Torsten Schwan

Seit mehr als 25 Jahren werden wiederkehrend erhebliche Einschnitte in die Besoldung und Versorgung vorgenommen. Deren Vereinbarkeit mit dem Alimentationsprinzip ist für die weit überwiegende Anzahl von Rechtskreisen nach wie vor nicht abschließend geklärt. Das bundesverfassungsgerichtliche „Pflichtenheft“ nimmt nichtsdestotrotz regelmäßig einen 15-jährigen Betrachtungszeitraum in den Blick. Das aber kann zu statistischen Ausreißern führen, die gravierende Verzerrungen nach sich ziehen können. Ihr mögliches Vorliegen ist deshalb zu identifizieren, um sie dann im Rahmen der Gesamtbetrachtung und Gesamtabwägung jeweils hinreichend zu bereinigen.
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Beteiligungsrechte der Personalvertretungen bei Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei
– Paradigma für Konfliktlösung durch Interessenausgleich

Bernd Walter

Von Beginn an gestaltete sich im Bundespolizeibereich das Zusammenwirken der Personalvertretungen mit den jeweiligen Dienststellen in Einsatzangelegenheiten problematisch und dies wirkt bis in die heutige Zeit. Begünstigt wurde der Prozess dadurch, dass Rechtsprechung und Kommentierung anfangs divergent waren und die Streitpunkte erst durch ein Grundsatzurteil des BVerwG in ruhigeres Fahrwasser gerieten. Nachfolgend soll anhand ausgewählter Rechtsprechung am Beispiel der Bundespolizei als personalstärkste Polizei der Bundesrepublik dargestellt werden, wie sich die Positionen der Beteiligten in personalvertretungsrechtlichen Grundsatzfragen im Verlauf der Zeit veränderten.
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