Der Beitrag beleuchtet aktuelle Probleme der Grundrechtsbetätigung von Beamten und ordnet sie in die rechtssystematischen Strukturen des Beamtenrechts ein.
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Der Beitrag zeichnet nach, wie beginnend gegen Ende der 1990er Jahre der juristische Vorbereitungsdienst weg vom Beamtenverhältnis auf Widerruf hin zu einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis umgestaltet wurde und inwieweit es mittlerweile eine erneute Trendumkehr gibt – nämlich die Rückkehr zum Beamtenverhältnis auf Widerruf, die in einigen Bundesländern bereits vollzogen und in einigen weiteren zu mindest schon diskutiert wurde.
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