Im Beamtenverhältnis auf Widerruf ebenso wie im Beamtenverh¨ltnis auf Probe, kommt es nicht selten zu Störungen, die eine Fortsetzung der Beschäftigung fraglich erscheinen lassen. Oft stehen aber nur Vorwürfe im Raum, die selbst noch nicht zu hinreichend sicheren Feststellungen führen können. Die Dienstherren finden sich in entsprechenden Fällen regelmäßig in enem Spannungsverhältnis wieder.
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nach dem BVerfG
auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft
weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
zuordnen lassen. Hierin besteht jedoch nur eines von mehreren
Problemen im Zusammenhang mit der Amtsbezeichnung.
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Der Widerspruch gegen beamtenrechtliche Maßnahmen ohne
Verwaltungsaktsqualität ist nicht fristgebunden. Dieser Merksatz
erleichtert die Zulässigkeitsprüfung eines Beamtenrechts
widerspruchs und wird nahezu formelhaft verwendet. Jedoch
lohnt eine nähere Beschäftigung mit der Thematik. Der Beitrag
spürt den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
wurzelnden Ursprüngen des Merksatzes nach und hinter
fragt diesen im größeren Zusammenhang der beamtenrechtlichen
Verweisungsnormen. Darauf aufbauend wird die Frage
erörtert, ob sich die Zweiteilung in fristgebundene und nicht
fristgebundene Widersprüche in Beamtensachen weiterhin als
konsistent erweist
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Das Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst ist nicht einheitlich ausgestaltet – für die Beamten 1 gelten andere, zum Teil strengere und restriktivere Regelungen, als für die Tarifbeschäftigten. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Grund zügen des Nebentätigkeitsrechts beider Beschäftigungsverhältnisse“ auseinander, beleuchtet die Unterschiede und erarbeitet praktische Lösungsansätze.
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Das Inhaltsverzeichnis des ZBR-Jahrgangs 2021 steht zum download zur Verfügung.