Bekifft im Dienst? Beamtenrechtliche Implikationen der Cannabis-Legalisierung

Prof. Dr. Harald Bretschneider und Dominik Lambiase

Großer ordnungspolitischer Wurf oder großer gesellschaftspolitischer Fehler? Die CannabisLegalisierung polarisiert. Während die argumentativen Standpunkte hinsichtlich der medizinischen Folgen und der erhofften Effekte der Entkriminalisierung in der politischen Debatte umfassend ausgetauscht worden sind, haben mögliche Auswirkungen auf die Beamtenschaft bisher nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. Es stellt sich die Frage, ob die Dienstherren in Anbetracht der neuen Rechtslage für ihre Beamten Regelungen zum Umgang mit Cannabis erlassen dürfen oder sogar müssen, und auf welcher Ebene der Normenpyramide entsprechende Vorschriften zu implementieren sind. In diesem Kontext sind insbesondere diejenigen Beamtengruppen in den Blick zu nehmen, die in der Eingriffsverwaltung tätig sind, eine Dienstwaffe führen oder mit Dienst-Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.
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Amtsverschwiegenheit und effektiver Rechtsschutz

Sebastian Baunack und Paul Hothneier

Kommt es zu dienstrechtlich geprägten Konflikten zwischen Dienstkräften und ihren Dienstherren, so besteht ein Bedürfnis, dass die Dienstkräfte sich anwaltlich beraten lassen und auch gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Diese Befassung externer Stellen – zu denen auch die Anwaltschaft gehört – mit Angelegenheiten des Dienstverhältnisses steht dabei in einem Spannungsverhältnis zur beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.
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75 Jahre Beamtenrechtsgesetzgebung des Deutschen Bundestages

Dr. Heinz-Willi Heynckes

Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland können auf eine im Wesentlichen funktionierende, größtenteils sehr effiziente öffentliche Verwaltung vertrauen. Unbestritten ist, dass die bundesdeutsche Exekutive mit ihren Grundlagen, ihrer Organisation und ihren Dienstleistungen gute Rahmenbedingungen für wirtschaftlichen Wohlstand schafft. Dazu hat auch das Beamtenrecht nicht unwesentlich beigetragen. Die Ausschüsse traten nach der Konstituierung des ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 im Oktober 1949 zum ersten Mal zusammen. 75 Jahre aufbauend auf der Grundsatzentscheidung des Parlamentarischen Rates für das Berufsbeamtentum haben die Innenausschüsse des Deutschen Bundestages in einem auf Kontinuität angelegten Beratungsfluss die Beamtengesetzgebung geprägt. Daran soll erinnert werden.
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