Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger
Die Wirtschaftskrise wird den Staat zu radikalem Sparen zwingen.
Dabei wird er Beamtenstellen und Beamtenbesoldung als
Einsparungspotential neu entdecken. Beamtenentlassungen verbietet jedoch
das Lebenszeitprinzip, über Beamte auf Zeit lässt sich wenig bewirken,
der Zwangsteilzeit hat das Bundesverfassungsgericht soeben einen Riegel
vorgeschoben. Bei der Erfüllung von Staatsaufgaben hat die
Organisationsgewalt allerdings gewisse Spielräume, bis an die Grenzen
der Rechtsstaatlichkeit. Alimentationskürzungen und
Arbeitszeitverlängerungen dürfen aber nur als Folgeregelungen von
Veränderungen des allgemeinen Lebensstandards eingesetzt werden, nicht
als Anti-Krisen-Gestaltungen. (Weitere) Privatisierungen und
Entbeamtungen versprechen kaum Erfolg.