Jürgen Lorse
Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. Mai 2008 festgestellt, dass die Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit nach den landesgesetzlichen Bestimmungen Nordrhein-Westfalens gegen Artikel 35 Abs. 5 des Grundgesetzes verstößt. Damit hat das höchste deutsche Gericht die dienstrechtspolitische Landschaft über die landesgesetzlichen Grenzen hinaus in einem wichtigen Sektor der Reformdiskussion neu vermessen. Der nachfolgende Beitrag zeichnet die bisherige Diskussion in wenigen Grundstrichen nach, ordnet den Beschluss in die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Gesamtarchitektur ein und beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit den daraus ableitbaren Handlungsaufforderungen an die Gesetzgeber in Bund und Ländern.