Ulrich Reithmann
Der Autor erläutert die Kritik der EU-Kommission an einer
vermeintlich unzureichenden Umsetzung der Richtlinie 78/2000/EG durch
das AGG im deutschen öffentlichen Dienstrecht und stellt die geltende
Rechtslage betr. die Beihilfe, die Verheiratetenzulage in Form des sog.
Familienzuschlags
und das Witwen- bzw. Witwergeld dar. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen
die Qualifikation dieser
Bezüge als Arbeitsentgelt bzw. als Leistungen gesetzlicher
Sicherungssysteme sowie die Vergleichbarkeit der Situation von
Lebenspartnern von Beamten mit der von Ehegatten
von Beamten. Der Autor verneint mit Verweis auf die bisherige
Gesetzgebung in Bund und Ländern eine Angleichung dieser Familienstände
im öffentlichen Dienstrecht.