Bettina Auerbach

Das Beamtenstatusgesetz in der Praxis

Die Föderalismusreform I hat die Gesetzgebungskompetenzen im Dienstrecht neu geordnet. Die Rahmenkompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz (GG) ist entfallen. An die Stelle ist die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG getreten. Das nach dieser Kompetenznorm erlassene „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ – kurz Beamtenstatusgesetz – ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz regelt die Grundstrukturen des Beamtenrechts unmittelbar und einheitlich in den Ländern und Kommunen. Die Landesbeamtengesetze müssen an das Beamtenstatusgesetz
angepasst werden. Damit ist seit April 2009 in den Ländern und Kommunen das Beamtenrechtsrahmengesetz im Wesentlichen abgelöst und durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt. Die Personalstellen in den Ländern und Kommunen stehen vor der Aufgabe, das neue Recht in der Praxis anzuwenden.