Bettina Auerbach
Die Föderalismusreform I hat die Gesetzgebungskompetenzen im
Dienstrecht neu geordnet. Die Rahmenkompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1
Grundgesetz (GG) ist entfallen. An die Stelle ist die konkurrierende
Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG
getreten. Das nach dieser Kompetenznorm erlassene „Gesetz zur Regelung
des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ – kurz
Beamtenstatusgesetz – ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Dieses
Bundesgesetz regelt die Grundstrukturen des Beamtenrechts unmittelbar
und einheitlich in den Ländern und Kommunen. Die Landesbeamtengesetze
müssen an das Beamtenstatusgesetz
angepasst werden. Damit ist seit April 2009 in den Ländern und Kommunen
das Beamtenrechtsrahmengesetz im Wesentlichen abgelöst und durch das
Beamtenstatusgesetz ersetzt. Die Personalstellen in den Ländern und
Kommunen stehen vor der Aufgabe, das neue Recht in der Praxis
anzuwenden.