Prof. Christoph Eckstein

Der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG in der neuesten verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung

Bei beamtenrechtlichen Ernennungen ist bei der Bewerberauswahl der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG maßgebend. Die im behördlichen Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber nehmen verstärkt gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch und lassen dabei überprüfen, ob die Auswahlentscheidung unter Beachtung der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung getroffen worden ist. Im nachfolgenden Beitrag sollen die wesentlichen Gesichtspunkte und neue Tendenzen der jüngsten Rechtsprechung zu Art. 33 Abs. 2 GG aufgezeigt werden.