Prof. Dr. Dr. h.c. Götz Frank und Dr. Thomas Heinicke, LL.M.(UCT)
Auch mehr als zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 01.09.2006 stellen sich grundlegende Fragen zur Zukunft der Bundesstaatlichkeit in Deutschland. Der vorliegende Beitrag greift die veränderte Situation des öffentlichen Dienstrechtes auf und untersucht die Auswirkungen der weitreichenden Kompetenzverlagerungen im öffentlichen Dienstrecht auf die Länder, die nunmehr für Fragen der Besoldung, Versorgung und das Laufbahnrecht zuständig sind. Es steht zu vermuten, dass es künftig einen gesteigerten Wettbewerb unter den Ländern um die „besten Köpfe“ geben wird, der auch mit mehr oder weniger attraktiven Besoldungshöhen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten geführt werden wird. Der Beitrag zeichnet die veränderte Situation auf Bundesebene nach und formuliert Lösungsansätze für den sich abzeichnenden Wettbewerbsföderalismus zwischen finanzstarken und -ärmeren Ländern mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Bundestreue sowie die verfassungsrechtliche Absicherung des Berufsbeamtentums. Weiterhin erörtert der Beitrag beispielhaft den Reformprozess des öffentlichen Dienstrechts des Landes Niedersachsen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder nach der Föderalismusreform darzustellen.