Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
Das Beamtennebentätigkeitsrecht regelt Konflikte zwischen dienstlichen Interessen des jeweiligen Dienstherrn einerseits und grundrechtlich geschützten Freiheitsentfaltungsinteressen der Beamten andererseits. Die Rechtsprechung behandelt Nebentätigkeiten überwiegend als Risiko für eine neutrale sowie unbeeinträchtigte Diensterfüllung, bleibt hierdurch zusehends hinter den grundrechtlich gebotenen Standards funktionsspezifischer Differenziertheit zurück und löst Zielkonflikte einseitig zu Lasten der betroffenen Beamten auf.
Der vorliegende Beitrag will stellvertretend anhand des Konfliktfeldes Nebentätigkeit und Wissenschaft allgemeine Entwicklungen des Nebentätigkeitsrechts im Spiegel der jüngeren Rechtsprechung nachzeichnen, einer kritischen Überprüfung unterziehen und bestehenden Reformbedarf identifizieren.