Prof. Dr. Annette Guckelberger  

Personalisierte Behördenauftritte im Internet

Im Interesse einer bürgerfreundlichen Verwaltung werden bei Behördenauftritten im Internet zunehmend die konkreten Ansprechpartner mit Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben. Erstaunlicherweise
sind der sog. Mitarbeiterdatenschutz und der Ausgleich gegenläufiger Interessen bislang kaum ins Blickfeld gerückt. Richtigerweise kann sich das Verwaltungspersonal in dieser Hinsicht auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Der missverständlich formulierte § 11 Abs. 2 IFG steht personalisierten Behördenauftritten nicht entgegen.
Mangels Zugehörigkeit der Daten zu den Personalakten gilt nicht das dortige Datenschutzregime. Basisdaten von Mitarbeitern mit Außenkontakt können grundsätzlich im Internet veröffentlicht werden, sofern sich nicht ausnahmsweise aus Fürsorgegesichtspunkten Abweichendes ergibt.