Wolfgang Juncker

Die Disziplinarmaßnahme im strafrechtlichen Zwielicht  

Der Verfasser geht den Ursachen für die Abspaltung des Disziplinarrechts vom Strafrecht auf den Grund. Er lotet aus, wo der Bundesgesetzgeber trotz der im Einzelnen dargelegten Wesensunterschiede zwischen Strafrecht und Disziplinarrecht im Umfeld der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen strafrechtlichem Gedankengut huldigt, wo er zu Unrecht der Strafe den
Vortritt lässt und dabei die Rechtsnatur der Zurückstufung verkennt und das Institut des Verlusts der Beamtenrechte konserviert.