Guido Kämmerling

Sonderurlaub und Nebentätigkeit im Spannungsfeld zwischen Berufsfreiheit und Dienstrecht

Das Beamtenverhältnis ist seit jeher als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ausgeprägt und unterliegt den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dies gewährleistet in vielen Bereichen zwar eine besondere Rechtsstellung, ist aber auch mit Restriktionen und Einschränkungen verbunden, die aus der Natur dieses Dienstverhältnisses resultieren.
Diese Abhandlung befasst sich auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen kritisch mit der Fragestellung, ob Beamte die Möglichkeiten (unbezahlten) Sonderurlaubs in Anspruch nehmen können, um sich sodann im Rahmen des Nebentätigkeitsrechts einen Zweitberuf aufbauen zu können. Hierbei wird im Hinblick auf den Sonderurlaub aus wichtigem Grund das Spannungsverhältnis zwischen den verfassungs- und dienstrechtlichen Grundnormen und den Möglichkeiten des Urlaubs- und Nebentätigkeitsrechts unter Einbeziehung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dargestellt.