Guido Kämmerling
Das Beamtenverhältnis ist seit jeher als öffentlich-rechtliches
Dienst- und Treueverhältnis ausgeprägt und unterliegt den hergebrachten
Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dies gewährleistet in vielen
Bereichen zwar eine besondere Rechtsstellung, ist aber auch mit
Restriktionen und Einschränkungen verbunden, die aus der Natur dieses
Dienstverhältnisses resultieren.
Diese Abhandlung befasst sich auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage
in Nordrhein-Westfalen kritisch mit der Fragestellung, ob Beamte die
Möglichkeiten (unbezahlten) Sonderurlaubs in Anspruch nehmen können, um
sich sodann im Rahmen des Nebentätigkeitsrechts einen Zweitberuf
aufbauen zu können. Hierbei wird im Hinblick auf den Sonderurlaub aus
wichtigem Grund das Spannungsverhältnis zwischen den verfassungs- und
dienstrechtlichen Grundnormen und den Möglichkeiten des Urlaubs- und
Nebentätigkeitsrechts unter Einbeziehung der verwaltungsgerichtlichen
Rechtsprechung dargestellt.