Dr. Leonhard Kathke
Bei der Beurteilung teilfreigestellter und zeitweilig freigestellter Personalratsmitglieder stellt sich die Frage, ob, wie und ggf. bei welchen zeitlichen Grenzen Überlegungen zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung einfließen können oder müssen. Der Vergleich mit teilzeitbeschäftigten bzw. beurlaubten Beamtinnen und Beamten ist hier hilfreich.
Pauschalierende Ansätze, die an die Regelungen für die Genannten anknüpfen, können Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienen.