Dr. Leonhard Kathke und Dr. Angelika Eck
Die Gestaltung des Neuen Dienstrechts in Bayern geht zügig voran.
Gerade die Absichten im Laufbahnrecht haben bundesweit Interesse
hervorgerufen. Viel Zuspruch stehen auch kritische
Stimmen gegenüber. Deshalb darf im Folgenden über den weiteren Fortgang
der Überlegungen und Gespräche im Anschluss an ZBR 2009, S. 9 berichtet
werden. Der Entwurf eines Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern (BayDienstRG)
mit den einschlägigen Änderungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)
ist im Ressortanhörungsverfahren. Gleiches gilt für die Verordnung über
die Leistungslaufbahn der bayerischen Beamtinnen und Beamten (LlbV).
Angesichts dieses frühen
Standes der vorbereitenden Gesetzgebungsarbeiten können naturgemäß noch
keine endgültigen Aussagen getroffen werden. Der Beitrag mit Stand
September 2009 versteht sich insoweit auch als Teil der offenen
Kommunikation mit allen Beteiligten.