Prof. Dr. Sabine Leppek
Die Föderalismusreform I hat im Bereich des Besoldungsrechts zu grundlegenden Veränderungen geführt. Dies gilt sowohl für die Spielräume des Bundesgesetzgebers, aber auch für eigene Gesetzgebungskompetenzen der Länder. Welche Entwicklungen sind seitdem auf diesem Gebiet zu beobachten? Zu Beginn des Beitrags wird (kurz) auf die Reföderalisierung des Besoldungsrechts der Länder eingegangen. Ein prüfender Blick soll aber vor allem auf die in wesentlichen Teilen am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Novelle des Bundesbesoldungsgesetzes (Art. 2 Dienstrechtsneuordnungsgesetz, DNeuG) sowie das Besoldungsüberleitungsgesetz (Art. 3 DNeuG) geworfen werden.