Jürgen Lorse
Der Beitrag beschäftigt sich mit einem Herzstück des „Entwurfs eines Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern“, der Neukonzeption des Laufbahnrechts als Folge des durch die Föderalismusreform I eröffneten Gestaltungsspielraums. Kern der Analyse ist die Prüfung, ob die Einführung einer sogenannten „Leistungslaufbahn“, die die Abschaffung der Laufbahngruppen sowie eine Neujustierung von Regelbewerbern und „anderen Bewerbern“ impliziert, mit dem Laufbahnprinzip als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. d. Art 33 Abs. 5 GG vereinbar ist. Weitere Teilaspekte der Untersuchung sind die radikale Reduzierung der Fachlaufbahnen, die Spiegelung der Reform an den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts sowie ein verändertes Kompetenzspektrum des Bayerischen Landespersonalausschusses.