Wolfgang Meier
Das Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 ist
das erste Erhöhungsgesetz nach der Föderalismusreform I das eine
Bezügeanhebung nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des
Bundes vorsieht. Nach mehr als drei Jahren des Stillstands bzw. des
Rückschritts bei der Einkommensentwicklung insgesamt, bezieht man die
Entwicklung der jährlichen Sonderzahlungen mit ein, erhalten Beamte und
Richter des Bundes sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit wieder
eine lineare Erhöhung ihrer Dienst- und Versorgungsbezüge.