Wolfgang Meier

Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009

Das Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 ist das erste Erhöhungsgesetz nach der Föderalismusreform I das eine Bezügeanhebung nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes vorsieht. Nach mehr als drei Jahren des Stillstands bzw. des Rückschritts bei der Einkommensentwicklung insgesamt, bezieht man die Entwicklung der jährlichen Sonderzahlungen mit ein, erhalten Beamte und Richter des Bundes sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit wieder eine lineare Erhöhung ihrer Dienst- und Versorgungsbezüge.