Prof. Dr. Matthias Pechstein
Die bayerische Landesregierung hat im Juni 2008 eine weitreichende Änderung des Laufbahnrechts in Bayern beschlossen. An die Stelle der vier Laufbahngruppen soll eine „durchgehende Laufbahn“ treten. Allerdings sollen „Qualifikationsebenen“ und hierauf bezogene Prüfungen bestehen bleiben. Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtliche Stellung des höheren Dienstes vor diesem Hintergrund. Dabei wird die verfassungsrechtliche Bedeutung des Laufbahngruppenprinzips untersucht und das bayerische Reformmodell an dem entsprechenden Ergebnis gemessen. Dabei zeigt sich, dass das bayerische Modell das Laufbahngruppenprinzip der Sache nach – wenn auch unter terminologischer Leugnung – durchaus wahrt. Erörtert wird auch die Problematik der Aufstiegsbedingungen und der an Fachhochschulen erworbenen Masterabschlüsse.