Prof. Dr. Rudolf Summer

Ernennung und Versetzung nach neuem Recht – zwei verschiedene Regelungsmodelle eines Gesetzgebers

Der Bundesgesetzgeber hat im Beamtenstatusgesetz und im Bundesbeamtengesetz zwei verschiedene Ernennungsmodelle realisiert. Diese verschiedenen Wege führen auch zu Fragen an
der Nahtstelle der statusändernden Versetzung. Diese problematische Rechtslage fällt zeitlich zusammen mit neuen Systemanforderungen durch die Auseinanderentwicklung der Besoldung
bei Bund und Ländern. Diese hat zur Folge, dass beim Wechsel des Beamten aus einem Rechtsbereich in einen anderen Rechtsbereich durch Versetzung eine die Versetzung ergänzende
Ernennung zur Gestaltung des Status im neuen Rechtskreis nötig ist. Empfohlen wird für die Zukunft jedoch eine neue (einheitliche) Form der Versetzung in einen anderen Rechtsbereich auf der Basis einer neuen bundesgesetzlichen Regelung als nur äußerliche Zusammenführung eines Hoheitsakts des versetzenden Dienstherrn und eines Hoheitsakts des aufnehmenden Dienstherrn.