Prof. Dr. Rudolf Summer
Der Bundesgesetzgeber hat im Beamtenstatusgesetz und im
Bundesbeamtengesetz zwei verschiedene Ernennungsmodelle realisiert.
Diese verschiedenen Wege führen auch zu Fragen an
der Nahtstelle der statusändernden Versetzung. Diese problematische
Rechtslage fällt zeitlich zusammen mit neuen Systemanforderungen durch
die Auseinanderentwicklung der Besoldung
bei Bund und Ländern. Diese hat zur Folge, dass beim Wechsel des Beamten
aus einem Rechtsbereich in einen anderen Rechtsbereich durch Versetzung
eine die Versetzung ergänzende
Ernennung zur Gestaltung des Status im neuen Rechtskreis nötig ist.
Empfohlen wird für die Zukunft jedoch eine neue (einheitliche) Form der
Versetzung in einen anderen Rechtsbereich auf der Basis einer neuen
bundesgesetzlichen Regelung als nur äußerliche Zusammenführung eines
Hoheitsakts des versetzenden Dienstherrn und eines Hoheitsakts des
aufnehmenden Dienstherrn.