Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff

"Sonderprogramm München“ – lebenslang München für Teile des mittleren Polizeivollzugsdienst?
Ein Blick in das beamtenrechtliche „Horrorszenario“ vergangener Zeit – zugleich eine Besprechung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshof München vom 3.6.2008 – 3 B 06.2325 „

Der Freistaat Bayern hat größte Probleme bei der Personalgewinnung im Bereich des mittleren Polizeivollzugsdiensts der Landeshauptstadt München. Die Ursachen dürften vielfältig sein, liegen aber zumindest auch in den deutlich überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt. Der Freistaat versuchte in einer Zeit, in der das Besoldungsrecht auch für Landesbeamte unter die Rahmengesetzgebung fiel, dieses Problem u. a. dadurch zu bewältigen, dass sich junge Bewerber für den Polizeivollzugsdienst verpflichteten, längerfristig in München „Dienst“ zu tun, wobei unter „längerfristig“ eine Zeitlang „lebenslang“ verstanden wurde. Diese Rechtsauffassung hat der Freistaat mittlerweile aufgegeben, jedoch bleiben die Verpflichtungserklärungen als solche soweit ersichtlich bestehen und damit auch die mit ihnen zusammenhängenden Rechtsfragen.