Dr. Lucia Budjarek
Qualität und Fülle der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums haben sich seit der Verankerung des Art.33 Abs.5 GG verändert. Die entstandenen Strukturen weichen von der ursprünglichen Intention des Verfassungsgesetzgebers ab. Eine Rückbesinnung könnte neue Spielräume eröffnen. Dies gilt insbesondere im Lichte des in Art.33 Abs.5 GG im Jahre 2006 eingefügten Verfassungsauftrags der "Fortentwicklung" des Rechts des öffentlichen Dienstes. Eine Neukategorisierung der Grundsätze mit Blick auf das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, unterstützt durch eine Einbeziehung des unionsrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Verwaltung" könnte das Berufsbeamtentum auf eine veränderte Basis stellen.