Prof. Dr. Christoph Demmke
Dem Beamtenrecht wird europaweit vorgeworfen, es sei unflexibel, überreguliert und entspreche nicht mehr den Anforderungen an das moderne Zeitalter. In der Wirklichkeit sind der öffentliche Dienst und das Beamtenrecht europaweit seit langem in Bewegung. Mittlerweile ist ein europaweites Beamtenrechtsmodell (wie zu Zeiten des napoleonischen, preußischen oder schwedischen Modells) nicht mehr zu erkennen. In immer mehr Staaten setzt sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Auffassung durch, dass eine differenzierte Behandlung und ein unterschiedlicher Status der Beamten gegenüber privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen zumindest in bestimmten Bereichen nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Hingegen sind die meisten Beamtenrechtsreformen zuweilen „überstürzt“ und viele Reformergebnisse widersprüchlich. Die folgende Abhandlung diskutiert die wesentlichen Reformen und deren Auswirkungen in den Mitgliedstaaten der EU.