Dr. Hellmuth Günther
Der Grundgesetzgeber hat das Berufsbeamtentum als Element zur
Sicherung des Rechtsstaats in die Verfassung der parlamentarischen
Demokratie übernommen. Jene Funktion der Einrichtung
ist durch den im Wesentlichen positiven älteren Normstoff auch
historisch belegbar. Die Gestaltung des Beamtenrechts, entsprechende
Kompetenzen, ja, die Figur selbst sind jedoch vielfach strittig gewesen.
Jüngst hat die Föderalismusreform die Zuständigkeiten neu geordnet. Der
Bund hat einfachgesetzliche Konsequenzen gezogen.