Dr. Hellmuth Günther

Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht, Kodifikationen des allgemeinen Beamtenrechts
– Vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik nach der Föderalismusreform –

Der Grundgesetzgeber hat das Berufsbeamtentum als Element zur Sicherung des Rechtsstaats in die Verfassung der parlamentarischen Demokratie übernommen. Jene Funktion der Einrichtung
ist durch den im Wesentlichen positiven älteren Normstoff auch historisch belegbar. Die Gestaltung des Beamtenrechts, entsprechende Kompetenzen, ja, die Figur selbst sind jedoch vielfach strittig gewesen. Jüngst hat die Föderalismusreform die Zuständigkeiten neu geordnet. Der Bund hat einfachgesetzliche Konsequenzen gezogen.