Dr. Hellmuth Günther

Der Landespersonalausschuss: rechtspolitischgebotenes Institut oder bürokratisches Relikt? – Zur Kontroverse anlässlich der Neufassung des brandenburgischen Landesbeamtengesetzes –

Es ist ein moderner Grundsatz des Berufsbeamtentums, Ausnahmen von Laufbahnrechtsregeln durch ein unabhängiges,sachkundig zusammengesetztes behördliches Gremium diskutieren und entscheiden zu lassen. Der Grundsatz ist in Brandenburg zwecks "Verwaltungsvereinfachung" in Frage gestellt worden und er wird in Baden-Württemberg in Frage gestellt.Brandenburg hat den Grundsatz bestätigt. Zu Recht..