Dr. Tilman Hoppe LL.M.
Das BVerfG hat am 7.7.2009 entschieden, dass Lebenspartner und Ehe grundsätzlich gleich zu behandeln sind, so z.B. auch bei der Hinterbliebenenversorgung. In zahlreichen Gerichtsverfahren
und bei der Anpassung der Beamtengesetze stellt sich nun folgende Frage: Können verpartnerte Beamte aufgrund der Entscheidung des BVerfG für mehrere Jahre rückwirkend Leistungen
beanspruchen, die bislang nur verheirateten Beamten zustanden?