Universitätsprofessor Dr. iur. Hans-Werner Laubinger, M.C.L.
Konkurrentenklagen spielen im öffentlichen Dienst eine immer größere Rolle. Gestritten wird um Beamten-, Richter-, Soldaten- und Arbeitnehmerstellen. Die Auseinandersetzungen werden dabei fast ausschließlich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Anordnungen im Verwaltungsprozess,einstweilige Verfügungen im Arbeitsgerichtsprozess) abgewickelt. Das hat missliche Konsequenzen. An die Stelle des ausgeschalteten BVerwG tritt immer mehr das BVerfG. Angesichtsdessen sollte erneut darüber nachgedacht werden, ob nicht doch die Anfechtungsklage gegen Ernennungen oder gegen die ihr vorgelagerte Auswahlentscheidung zugelassen werden sollte, was von einem großen Teil der Literatur seit jeher gefordert, aber von der Judikatur mit zweifelhaften Argumenten abgelehnt wird.