Prof. Dr. Sabine Leppek
Mit der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) durch Art.1 Dienstrechts-neuordnungsgesetz (DNeuG) vom 5. Februar 2009 und Verkündung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), das zu großen Teilen am 1.4.2009 in Kraft getreten ist, haben sich in den unterschiedlichen Regelungsbereichen des Beamtenrechts mehr oder weniger große Veränderungen ergeben. Das Ernennungsrecht ist durch §§ 10, 12–15 BBG für die Bundesbeamten und §§ 8f., 11f. BeamtStG für die Landes- und Kommunalbeamten aus systematischen Gründen sowie Gründen der Rechtsklarheit modifiziert worden. Dieser Beitrag stellt das Ernennungsrecht umfassend dar und nimmt gleichzeitig die Veränderungen als Ergebnis der gesetzgeberischen Arbeit in diesem Bereich genauer unter die Lupe.