Priv. Doz. Dr. Josef Franz Lindner
Die derzeitige verfassungsrechtliche Stabilität des Berufsbeamtentums darf über dessen politische Labilität nicht hinwegtäuschen. Geboten ist eine über den Verweis auf Art. 33 Abs. 5 GG hinausreichende aktuelle verfassungspolitische Legitimation. Das Berufsbeamtentum hat nicht nur eine grundrechts- und rechtsstaatssichernde Funktion, sondern auch eine strukturelle Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der heutigen, zunehmend entmaterialisierten demokratischen Entscheidungsprozesse. Die aufkeimende demokratietheoretische Diskussion sollte zum Anlass genommen werden, die funktionale „Arbeitsteilung“ von Demokratieprinzip und Berufsbeamtentum argumentativ zu schärfen.