Dr. Sabrina Schönrock
Der Bundesgesetzgeber hat die wichtigen Personaleinsatzinstrumente der Versetzung und der Zuweisung sowohl im Bundesbeamtengesetz (BBG) als auch im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) der neuen Rechtslage nach der Föderalismusreform I angepasst. Ziel des Gesetzgebers war es, den Personaleinsatznach dem Dienstrechtsreformgesetz 1997 nochmals zu erweitern. Für die Bundesbeamten im neuen Bundesbeamtengesetz und für die Landesbeamten im Beamtenstatusgesetz sind nicht in allen Regelungsbereichen die Voraussetzungen gleichermaßen geregelt worden. Insbesondere die grundlegende Neugestaltung der Gesetzgebungskompetenzen in Art.74 Abs.1 Nr.27 GG stellt das erklärte Ziel des Bundesgesetzgebers, die Schaffung von Mobilität und Flexibilität im Personaleinsatz der Beamten, in Frage. Der Preis für die Anpassung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes unter der vorgenannten Zielsetzung ist eine erhebliche Absenkung des Statuserhalts der Beamten. Der nachfolgende Beitrag stellt die für die Praxis bedeutsamen Personalmaßnahmen der Versetzung und der Zuweisung dar und bewertet deren gesetzliche Novellierung.