Dr. Horst Zeiler

Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und Anforderungsprofil – ein unlösbarer Zwiespalt?
Zugleich eine kritische Anmerkung zum Beschluss des VG Saarlouis
vom 19.2.2009, NVwZ-RR 2009, S. 646ff.

Bei Stellenausschreibungen wird in jüngster Zeit vielfach ein Anforderungsprofil vom Dienstherrn aufgestellt. Hierbei kann es zu Kollisionen mit dem Grundsatz der Bestenauslese gem.
Art. 33 Abs. 2 GG kommen. Diesen Problemen soll im Folgenden nachgegangen werden.