Dr. Wilhelm Wahlers
Das BVerfG hat die Rechtsfigur des Beamten auf Zeit mit Ausnahme der kommunalen Wahlbeamten und der sog. politischen Beamten aus verfassungsrechtlichen Gründen verworfen. Damit steht auch das Dienstverhältnis der Universitätskanzler als Beamte auf Zeit auf brüchigem Eis. Es liegt auf der Hand,dass die unmittelbar Betroffenen sich in dieser Frage mit rechtlichen Äußerungen zurückhalten. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, diese Rechtsstellung öffentlich zur Diskussion zus tellen. Dem dient der nachfolgende Beitrag.