Andreas Becker, Alexia Tepke
Das Besoldungsrecht der Beamten hat sich stets zwischen den Polen Föderalisierung/Zentralsierung" entwickelt. Die volle Rückverlagerung auf die Länder und den Bund jeweils eigenständig erfolgte mit der "Föderalismusreform I" ab September 2006. Die Ausübung der vollen Besoldungskompetenz des Bundes und der Länder ab September 2006 umfasste zunächst Einmalzahlungs- und Anpassungsgesetze und bewirkte im Bereich der linearen Anpassungen eine weitgehende Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung – verbunden mit deutlichen Besoldungsdifferenzen zwischen den einzelnen Dienstherren. 2010/2011 hat die Dynamik der Veränderungen erheblich zugenommen. Der Bund und
der überwiegende Teil der Länder haben mittlerweile eigenständige Besoldungsgesetze erlassen – oder werden dies zeitnah tun. Dabei ist zu bescheinigen, dass es teilweise gelungen ist, besoldungsrechtlich verstreute Materien in einem Gesetz zusammenzufassen, klare Gliederungen und Strukturen zu erarbeiten sowie überflüssigen Ballast aus den Regelungen zu streichen. Auch kann positiv festgestellt werden, dass teilweise eine
echte Tabellenstrukturreform vollzogen wurde. Im Übrigen sind Weiterentwicklungen nur in Details vollzogen; echte, neue Ansätze in diesem Rechtsgebiets sind kaum zu verzeichnen.