Paul Gooren
Bislang gilt in Deutschland für alle Beamten ein umfassendes Streik- bzw. Arbeitskampfverbot. Damit könnte es zukünftig jedoch ein Ende haben, denn nach der neueren Rechtsprechung des EGMR stellt ein derart pauschales Verbot eine Verletzung der EMRK dar. Eine Berücksichtigung dieser Judikatur ist hierzulande allerdings nur möglich, sofern dadurch nicht gegen zwingende Vorgaben des Grundgesetzes verstoßen wird.