Dr. Hellmuth Günther
Die Beamtengesetze regeln Tatbestand und Rechtsfolge von Ernennungsdefiziten durch Normen zur Nichtigkeit, zur Rücknehmbarkeit der Ernennung tendenziell abschließend. Jedoch gibt es eine Gruppe von Ernennungsfehlern, die Nicht-Ernennung bedingen. Das Feld der Nicht-Ernennung ist aktuell wieder justizerheblich und im Schrifttum teilweise problematisiert worden. Der Aufsatz erörtert an Hand dreier politisch brisant gewesener Fälle (zweier zeitgenössischer sowie eines historischen Sachverhalts) die Frage, wann eine Formalernennung vorliegt, ob sie und/oder eine missbräuchliche Ernennungsmaßgabe Varianten der Nicht-Ernennung darstellen.