Jürgen Lorse
Am 20. Juli 2010 hat die Landesregierung Baden-Württembergs den Entwurf eines Dienstrechtsreformgesetzes beschlossen und dem Landtag zur weiteren parlamentarischen Beratung zugeleitet. Damit hat das "Ländle" einen ressortinternen Diskussionsprozess abgeschlossen, der auf einem Beschluss der Landesregierung zu Eckpunkten der Dienstrechtsreform vom 15. Dezember 2009 basierte. Selbsterklärtes Ziel ist es, die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs so zügig voranzutreiben, dass ein Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2011 erfolgen soll. Der Beitrag stellt die Eckpunkte der dienstrechtlichen Reformüberlegungen Baden-Württembergs vor und ordnet diese sodann in die aktuelle dienstrechtliche Landschaft von Bund und Ländern ein. In einem weiteren Schritt wird die gewerkschaftliche Positionierung zu den wesentlichen Reformzielen in ihrerteils homogenen, teils heterogenen Gestalt diskutiert. Einen Schwerpunkt des Beitrags bildet schließlich die Bewertung der Dienstrechtsreform aus verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Sicht.