Dr. Torsten von Roetteken
In seinem Urteil vom 4.11.2010 bekennt sich das BVerwG in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung zur – ausnahmsweisen – Möglichkeit, in einem Hauptsacheverfahren, angestrengt von einem unterlegenen Bewerber oder einer unterlegenen Bewerberin, die Ernennung der ausgewählten Person gemäß §113 Abs.1 S.1 VwGO aufzuheben. Die zur Begründung angeführten Gründe des BVerwG geben Anlass, Art und Umfang des Konkurrenzschutzes bei Ernennungen, ernennungsgleichen Verwaltungsakten und den ihnen vorausgehender Maßnahmen des Dienstherrn grundlegend zu überdenken.