Prof. Dr. Sabrina Schönrock

Portabilität der Altersversorgung – Dienstrechtsreform in
Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist am 1. Januar 2011 ein neues Dienstrecht für die Landesbeamten in Kraft getreten. Im Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg wird erstmalig die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften ("Portabilität") bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis geregelt. Mit dieser Neuerung soll der Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft gefördert werden, für den die bisherige
Nachversicherungsregelung ein Hemmnis darstellen kann. Der Beitrag stellt die gesetzliche Neuregelung dar und bewertet, ob das gesetzte Ziel erreichbar ist.