Prof. Dr. Sabrina Schönrock
In Baden-Württemberg ist am 1. Januar 2011 ein neues Dienstrecht
für die Landesbeamten in Kraft getreten. Im Landesbeamtenversorgungsgesetz
Baden-Württemberg wird erstmalig die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaften ("Portabilität") bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
geregelt. Mit dieser Neuerung soll der Personalaustausch zwischen öffentlichem
Dienst und Privatwirtschaft gefördert werden, für den die bisherige
Nachversicherungsregelung ein Hemmnis darstellen kann. Der Beitrag stellt
die gesetzliche Neuregelung dar und bewertet, ob das gesetzte Ziel erreichbar ist.