Dr. Stefan Werres, Mag. rer. publ.
Von der juristischen Fachöffentlichkeit weitgehend unbemerkt oder doch zumindest unkommentiert wurde im Zuge des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes eine Institution aus dem Bundesbeamtengesetz gestrichen, die über Jahrhunderte integraler Bestandteil vieler dienstrechtlicher Kodifikationen im deutschen Rechtsraum war: Das mittelbare Beamtenverhältnis. Ob und inwieweit es dabei verfassungsrechtlich zulässig ist, dass den Beamten der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein staatlicher Garantiegeber auch für bestimmte Notsituationen genommen wird, versucht der nachfolgende Beitrag zu durchleuchten.