Prof. Dr. Hinnerk Wißmann
Der Anspruch auf ein volles Dienstdeputat, der traditionell mit dem Beamtenstatus verbunden ist, wird als verfassungsrechtlich geschützter "hergebrachter Grundsatz" von der Rechtsprechung gegenüber Reformbemühungen strikt verteidigt. In beamtenrechtlich bewegten Zeiten verstärkt das eindimensionale Verbot jeder Differenzierung bestehende Asymmetrien im Beamtenrecht – und schwächt so entgegen dem ersten Eindruck das Personalkonzept "Berufsbeamtentum" letztlich als allgemeines Modell für den öffentlichen Dienst.