Prof. Dr. Hinnerk Wißmann
Der Zusammenhang von Leistungsgrundsatz und Laufbahnordnung ist verfassungsrechtlich bisher kaum geklärt, obwohl er ganz offensichtlich Grundfragen des Dienstrechts berührt. Zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung bestand bisher vor allem deshalb kein Anlass, weil die Laufbahngruppen in eher abstrakter Weise unterschiedliche Stufen der Aus- und Vorbildung voneinander trennten, während der Leistungsgrundsatz dann konkret erst bei der Einstellung bzw. bei Beförderungen innerhalb einer Laufbahngruppe zur Geltung kommen sollte. Dies wird durch das "neue Dienstrecht" in Bayern, das eine einheitliche "Leistungslaufbahn" einführt, mit programmatischem Anspruch anders. Damit gilt es nun zu fragen, welche Grenzen der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines solchen Systems zu beachten hat.