Dr. Maximilian Baßlsperger
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in seiner neueren Rechtsprechung mehrfach mit der Auslegung des Art. 33 Abs. 2 GG auseinanderzusetzen. In seinem Urteil vom 30. Juni 2011
hat es nun die in vielen Bereichen der Bundes- und Landesverwaltung praktizierte "Topfwirtschaft" und die darauf aufbauende Beurteilungspraxis in den Personalverwaltungen des Bundes und der Länder wegen eines Verstoßes gegen das in Art. 3 Abs. 2 GG enthaltene Leistungsprinzip für rechtswidrig erklärt.