Dr. Claudia Greipl

Die dogmatische Einordnung der Mindestversorgung
(§ 14 Abs. 4 Beamtenversorgungsgesetz)

Zentrales Thema dieser Abhandlung ist die Mindestversorgung gem. § 14 Abs. 4 BeamtVG. Dies ist jene Versorgung die jedem Beamten bei Dienstunfähigkeit mindestens zusteht, wenn er die Voraussetzung für die Versetzung in den Ruhestand erfüllt. Allgemeine Mindestrenten gibt es dagegen im leistungsbezogenen Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Mit der
dogmatischen Einordnung der sog. Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG haben sich bisher weder Literatur noch Rechtsprechung eingehend befasst. Die fehlende Aufbereitung ist wohl in der Spezialität der Rechtsmaterie begründet. Die Mindestversorgung ist nur ein sehr kleiner Aspekt des umfassenden Versorgungsrechts, der jedoch im Einzelfall für den Betroffenen enorme Bedeutung haben kann.