Prof. Dr. Timo Hebeler
Der Beitrag geht auf der Grundlage des Urteils des OVG NRW vom 07.03.2012 (ZBR 2012, 170 ff.) der Frage nach, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen es vor allem im Lichte der neueren EGMR-Rechtsprechung für deutsche Beamte ein Streikrecht gibt oder ob für sie weiterhin ein Streikverbot gilt.