Anja Holland-Letz, Mark Koehler
Die Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 hat sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene den Anstoß für vielfältige Reformen gegeben. Im Beamtenrecht ist von besonderer Bedeutung, dass die Länder die Regelungskompetenz für ihr beamtetes Personal unter anderem auf dem Gebiet des Laufbahnrechts erhalten haben und ihnen damit ein deutlich größerer Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht. Diese neu hinzu gewonnenen Kompetenzen hat ein weit überwiegender Teil der Länder seit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes im Jahr 2009 für vielfältige Laufbahnrechtsreformen genutzt, wobei die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund zum Teil beachtlich sind.
Hier reicht die Spannweite von einer einfachen Anpassung der Landesgesetze
an die bundesrechtlichen Regelungen ohne nennenswerte Veränderungen bis hin zu grundlegenden Reformen, wie z.B.
der Abschaffung der bisher in Deutschland üblichen vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren
Dienstes und Einrichtung einer einheitlichen Laufbahn, wie dies in Bayern und Rheinland-Pfalz vollzogen wurde. Daneben
lässt sich eine starke Tendenz hin zu einer Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen verzeichnen, wie es die fünf norddeutschen
Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie Berlin und Sachsen-Anhalt
bereits umgesetzt haben. So unterschiedlich sich die Laufbahnsysteme in Bund und Ländern entwickelt haben sind auch
die Aufstiegsanforderungen und –verfahren. Mit diesem Beitrag soll eine Zwischenbilanz der Laufbahnrechtsreformen in Bund
und Ländern gezogen und insbesondere die neuen Aufstiegs bzw. Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.