Michael Landwehr, LL.M.
Kaum ein Thema sorgt bei Betrachtung des hochschulpolitisch jüngeren Zeitgeschehens für so viel aktionistischen Zündstoff
wie der "Bologna-Prozess" und der mit diesem verbundenen Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Historische Deutungsweisen führen zwar das deutsche Wort "Bakkalaureus" auf den lateinischen Ursprung "bacca" (Beere) und "laureus" (vom Lorbeerbaum) zurück, gleichwohl galt der ehemals mittelalterliche Zwischenabschluss "gradus baccalaureatus"
eher als verächtliches Pejorativum denn als lorbeerbekränzter Ehrentitel. Das weithin einmütige Bekenntnis der allgemeinen
Hochschulen zum Bologna-Prozess wirft heutzutage die Frage auf, ob eine sachliche Analyse des Bachelorstudiums im 21. Jahrhundert
dem Aufkochen sowohl einstiger als auch zuweilen gegenwärtig anhaltender unsachlicher Kritik argumentativ Einhalt zu gebieten weiß. Inwieweit in dem Zusammenhang die akademische Verwaltungsausbildung dieser europäischen Entwicklung – eingedenk der nach der
Föderalismusreform I eröffneten laufbahnrechtlichen Gestaltungsspielräume – zu folgen bereit ist, sollen die nachstehenden Ausführungen
am Beispiel des Bundes, des Freistaates Bayern und des Bundeslandes Niedersachsen ergründen.