Dr. Ulrich Pflaum
Der Beitrag stellt die dienstunfallrechtlichen Regelungen des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Bayerischen Heilverfahrensverordnung, insbesondere ihre Besonderheiten gegenüber bisherigem Bundesrecht,
dar. Es wird aufgezeigt, dass es sich um eine ausgewogene Weiterentwicklung des tradierten Normbestandes handelt, die Grundprinzipien der Unfallfürsorge beibehalten, allerdings Systembrüche und Wertungswidersprüche korrigiert werden. Eingegangen wird unter anderem auf das neu eingeführte Unfallsterbegeld und die im Rahmen des Heilverfahrens erstmals vorgesehene
Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe sowie Perspektiven für eine weitere Fortentwicklung des Heilverfahrens.