Dr. Andreas Reich
Leitende Beamtinnen und Beamte brauchen für eine Dienstreise keine Anordnung oder Genehmigung. Haben sie keine Anordnung oder Genehmigung kann es bei der Reisekostenerstattung Schwierigkeiten geben. Die die Reisekostenerstattung auszahlende Dienststelle hat nach einer Dienstreisegenehmigung die Frage der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienstreise nicht mehr zu prüfen. Dies könnte aber anders sein, wenn eine Dienstreisegenehmigung nicht vorliegt. Dann muss die Prüfung wohl von der Leistung gewährenden Stelle erfolgen. Da das im Bundesreisekostengesetz nicht behandelt ist, soll nach möglichen Wegen für die Reisekostenabrechnungsstelle gesucht werden.