Dr. Torsten von Roetteken
Seit Jahrzehnten werden in vielen Bereichen der Bundes- und Landesverwaltungen Systeme der sog. Topfwirtschaft eingesetzt. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass es für weite Bereiche entweder überhaupt an einer durchstrukturierten Dienstpostenbewertung fehlt oder die ausgewiesenen höher bewerteten Dienstposten die Zahl der einer Dienststelle zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen kontinuierlich übersteigen. Die zweitinstanzliche Rechtsprechung hat dies entweder überhaupt nicht beanstandet oder aber Einschränkungen vorgenommen, die einer grundsätzlichen Fortführung dieser Systeme nicht wirklich entgegenstanden. Der Fortführung dieser Rechtsprechung ist durch das Urteil des BVerwG vom 30.6.2011 die Grundlage entzogen worden. Die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Gestaltung von Auswahlverfahren sollen nachfolgend erläutert werden.