Dr. Torsten von Roetteken
Das BVerwG hat in den letzten 1 1/2 Jahren einige Entscheidungen getroffen, die sich – auch – mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auswahl nach dem Bestenausleseprinzip befassen. Hinzugekommen sind drei jüngere Kammerentscheidungen des 2. Senats des BVerfG. Daraus ergeben sich einige Änderungen für die praktische Handhabung von Auswahlverfahren.